NiSV Verord.
Zum 31.12.2020 trat die neue NiSV-Verordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen) in Kraft.
Zum Schutz der Verbraucher*innen hat der Gesetzgeber entschieden, dass Anwender*innen der betroffenen Geräte einen Fachkundenachweis vorlegen müssen.
Zum 31. Dezember 2022 gilt eine Meldepflicht für die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen nutzen.
Von der NiSV betroffen sind:
- Ultraschallgeräte
- Lasergeräte
- IPL-Geräte
- Hochfrequenzgeräte
- Radiofrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte